Dank des Aufrufs der Ärztekammer, Ordinationen nur in dringenden Fällen aufzusuchen, sowie des Appells an die Ärztinnen und Ärzte, möglichst wenige Patientinnen und Patienten in die Warteräume zu lassen, sei das Infektionsrisiko in Ordinationen deutlich reduziert worden, berichtet die Kammer weiter. Trotzdem lasse sich ein Restrisiko nicht gänzlich ausschließen.
„Das Tragen von Masken schützt nicht vor einer Ansteckung, verhindert aber das Anstecken anderer Personen. Wenn nun aber alle in einer Ordination anwesenden Personen eine Maske verwenden, ist ein optimaler Schutz für alle gesichert. Wir leisten damit einen weiteren essenziellen Schritt, das Infektionsrisiko in den Ordinationen noch einmal deutlich zu reduzieren“, betont Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, der nun auch alle anderen Verantwortlichen in der Pflicht sieht, für eine ausreichende Anzahl von Schutzmasken zu sorgen.
Supermarkt-Besuch nur noch mit Masken
Supermärkte dürfen wegen der Coronakrise bald nur noch mit Masken betreten werden. Der Start der Maßnahme erfolgt, sobald genug Mund-Nasen-Schutz in den Supermärkten ausgegeben werden kann, vermutlich ab Mittwoch. Das hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz Montagvormittag angekündigt.
Für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es auch zulässig sein, selbst produzierte Masken zu tragen. Dabei gehe es beim Mund-Nasen-Schutz nicht um den Eigenschutz, sondern darum, andere nicht anzuhusten oder anzuniesen, betonte Kurz. Das Gebot werde in weiterer Folge überall dort verpflichtend sein, wo man mit anderen Menschen in Kontakt kommt, kündigte der ÖVP-Chef weiter an, wobei dies von der Bevölkerungsdichte abhängen werde.
Maskenpflicht für Polizisten ab Mittwoch
Ab Mittwoch werden zudem alle Polizisten in Österreich mit Mund- und Nasenschutz im Außendienst tätig sein. Das kündigte das Innenministerium an. Demnach sind genug derartiger Masken – jene, die auch beim Supermarkt-Besuch verpflichtend getragen werden müssen – vorrätig, betonte man gegenüber der APA.
Laut Ministerium werden alle Amtshandlungen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Ministeriums mit Mund- und Nasenschutz durchgeführt werden. Auch beim Fußstreifendienst sind diese Masken Pflicht, ebenso bei Parteienverkehr auf Dienststellen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte gegenüber der APA, dass die Beamten damit „mit gutem Beispiel“ vorangehen.