Eingereicht werden können Arbeiten jeder Art und Form von ausschließlich hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten, die sich mit gesundheitspolitischen Fragen befassen. Voraussetzung ist auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautoren sowie von elektronischen Medien ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtig werden. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der eingereichten Arbeit in der „Österreichischen Ärztezeitung“, in „MEDIZIN populär“ sowie im Pressedienst der Österreichischen Ärztekammer „Arzt-Presse-Medizin“, verbunden.
Publikationen 2021
Die Arbeiten müssen im Jahr 2021 publiziert worden sind. Die Einreichung der Publikationen in zweifacher Ausfertigung kann durch die Autorinnen und Autoren oder durch die jeweilige Redaktion postalisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. Es ist eine Erklärung beizulegen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Titel oder in Fußnoten oder in anderer geeigneter Weise genannt sind.
Sämtliche Beiträge sind auf postalischem oder elektronischem Weg einzureichen. Bei postalischer Einreichung von Film- und Fernsehproduktionen sowie Beiträgen des Hörfunks und von Onlinemedien sind diese auf windowskompatiblen Datenträgern zu übermitteln. Das Beilegen eines Manuskripts ist in beiden Fällen erwünscht.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Österreichischen Ärztekammer bestellte Jury.
Die Bewerbung kann bis zum 31. März 2022 eingereicht werden:
Österreichischen Ärztekammer, Öffentlichkeitsarbeit
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
oder elektronisch an
pressestelle@aerztekammer.at mit dem Vermerk „Preis für publizistische Leistungen“