Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung
Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wurde nun mit sofortiger Wirkung und vorerst befristet die telefonische Krankmeldung wiedereingeführt.
Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wurde nun mit sofortiger Wirkung und vorerst befristet die telefonische Krankmeldung wiedereingeführt.
Aufgrund der wieder ansteigenden Infektionszahlen wurde von der ÖGK beschlossen, dass Vertragsärztinnen- und ärzte der ÖGK ab sofort, vorerst längstens bis 31. Dezember 2021, AU-Meldungen wieder allgemein auf Basis einer telemedizinischen Konsultation ausstellen dürfen.
Befristet ist die Maßnahme vorerst bis Jahresende. ÖGK-Obmann Andreas Huss hält eine Verlängerung aber für realistisch, wie er im Ö1-„Morgenjournal" ausführte. Sogar eine Dauerlösung kann sich der Arbeitnehmer-Vertreter vorstellen und zwar nach einer E-Visite, also einer Video-Aussprache zwischen Arzt und Patient. Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres sieht die Lösung jedenfalls positiv, denn „alles was der besseren Versorgung der Patienten dienlich ist, ist gut.“ Schon länger forderte die Standesvertretung ja bereits die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung.