Landgericht zu Impfschaden-Urteil: Nutzen für Allgemeinheit überwiegt
Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen AstraZeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht am Dienstag schriftlich. Das Urteil war bereits am Montag gefallen - zunächst aber ohne Begründung.