Musterprozess gegen defekte Heim-Beatmungsgeräte gestartet
In einem Musterprozess gegen das Unternehmen Philips um defekte Heim-Beatmungsgeräte für Patient:innen mit Schlafapnoe hat am Donnerstag am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung begonnen. Der Kläger, der die Produkte jahrelang verwendet hat und nun schwer an der Lunge erkrankt ist, macht 70.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung geltend, dass Philips für alle weiteren Folgen haften möge, hieß es in einer Aussendung des Verbraucherschutzverein (VSV).