Ärztegesetz

Der Entwurf, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz geändert werden, ist derzeit in Begutachtung. Darin vorgesehen ist etwa, dass Ärztinnen und Ärzte andere Kollegen anstellen können. Ein von der Ärztekammer lang gehegter Wunsch. Weiters enthalten sind eine neue Ausbildung für Notärzte und eine Neuregelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende. Schließlich werden mit dem Entwurf auch alternative Heilverfahren anerkannt. Die Begutachtungsfrist läuft bis 8. November.