Laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, überwiegt die Bedeutung hochqualitativer Pflege, der Eingriff ist demnach gerechtfertigt. „Der VfGH hat unsere Maxime, dass mit der Pflege kein Gewinn erwirtschaftet werden soll, anerkannt“, betonte Doskozil. Einnahmenüberschüsse sollen wieder in die Pflegeheime gesteckt werden. Kritik an der Umstrukturierung kam schon in der Vergangenheit immer wieder vonseiten der Pflegeorganisationen, die beklagten, ein funktionierendes System werde zerschlagen - was letztlich auch in der Beschwerde beim VfGH mündete.
Während die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit für neue Betriebsgenehmigungen von Pflegeeinrichtungen für zulässig erklärt wurde, hob der VfGH eine Übergangsbestimmung auf, die die bereits bestehenden Betriebsbewilligungen und eine Einschränkung der Tagsatzvereinbarungen für diese Betreiber betrifft. Bis auf weiteres müsse bei Bedarf auch der Abschluss von Kostenvereinbarungen mit nicht gemeinnützigen Betreibern möglich sein, um die Pflege sicherstellen zu können, hieß es vom Höchstgericht.
Die Übergangsregelung werde jetzt entsprechend dem Erkenntnis umgesetzt, hielt Schneemann fest. Der Mindestlohn von 2.000 Euro netto bleibe aber ab 2024 ein Kriterium für den Abschluss von Tagsatzvereinbarungen.