Justiz

Prozess um Corona-Tote in steirischem Pflegeheim: Pause bis September

Im Landesgericht Leoben ist am Montag der Prozess um die vielen Corona-Fälle in einem Pflegeheim im obersteirischen St. Lorenzen im Mürztal fortgesetzt worden. Fünf großteils leitende Angestellte müssen sich seit 2. Mai wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten. Schuldig fühlte sich keiner der Angeklagten, zwei verweigerten auch die Aussage. Das Verfahren wurde vertagt und wird im September fortgesetzt.

 

red/Agenturen

Der Prozess beschäftigt sich mit den vielen Corona- Erkrankungen im Pflegeheim Tannenhof. Ab November 2020 waren 18 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, insgesamt waren durchschnittlich 50 Bewohner in der Einrichtung. Wegen Personalmangels musste schließlich sogar das Bundesheer aushelfen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie  „teils durch Unterlassung von Schutzmaßnahmen, teils durch Erteilung von Weisungen, dass nicht mehr zwischen positiv auf SARS-CoV-2 und negativ auf SARS-CoV-2 getesteten Bewohnern unterschieden werde“, Handlungen begangen hätten, die zur Verbreitung der ansteckenden Krankheit geführt haben sollen.

Eine ehemalige Mitarbeiterin gab als Zeugin an, man habe in den Krankenhäusern angerufen und gesagt, dass dringend Hilfe benötigt würde, weil die vielen Kranken in dem Heim nicht mehr gepflegt werden könnten. Daraufhin wurde ihnen von einem Arzt geraten, eine Triage zu machen. Immerhin wurden dann in weiterer Folge sechs Betten in Krankenhäusern aufgetrieben.

Schuld bei Angeklagten zu suchen „extrem falsch“

Der Erst- und der Drittangeklagte wollten nicht aussagen. Der Verteidiger der beiden war der Ansicht, „der wahre Grund, warum wir hier sind, ist, dass wir Corona medial aufarbeiten“. Dass so viele Menschen in dem Heim gestorben seien, habe verschiedene Ursachen, aber „die Schuld bei den Angeklagten zu suchen, ist extrem falsch“. Der Strafantrag gründe auf dem Gutachten einer Sachverständigen, die seinen Ausführungen nach befangen sei, da sie in einem Konkurrenzunternehmen arbeiten würde.

Der Verteidiger des zweiten Angeklagten ortete die Schuld bei jenen, „die keine Norm geschaffen haben, die keine Check-Listen zur Verfügung gestellt haben“. Die Anwältin der Pflegedienstleiterin sah ihre Mandantin als „Bauernopfer, das vorne hingestellt wurde“. Die Frau habe die Missstände wie unzureichende Schutzkleidung und mangelnde Desinfektion der Krankenzimmer sehr wohl erkannt, aber „sie hatte diesbezüglich keine Kompetenz“. Die Situation im Pflegeheim sei  „sehr angespannt“ gewesen. „Meine Mandantin hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles getan“, betonte die Anwältin. Auch der fünfte Angeklagte verwies darauf, dass er gar nicht die Kompetenz gehabt hätte, etwas zu ändern, daher fühle er sich auch nicht schuldig.

Die hygienischen Zustände in dem Heim dürften zu dieser Zeit insgesamt nicht einwandfrei gewesen sein: Die Richterin erwähnte in ihrer Befragung etwa Mäusekot, Spinnweben und klebrige Türschnallen bei Patientenzimmern. „Haben Sie das weitergemeldet?“, fragte die Vorsitzende. Ja, so der Beschuldigte, doch es habe keine zusätzliche Hilfe gegeben und auch kein explizites Hygienekonzept. Die Pflegedienstleiterin hatte versucht, mit einem Konzept aus einer anderen Einrichtung die nötigsten Punkte abzudecken. Der Prozess wird am 20. September fortgesetzt, vorerst wurden rund 25 Termine fixiert.