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Verfassungsbeschwerde gegen Werbeverbot für Abtreibung erfolglos

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die 2017 wegen des damals noch gültigen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, ist am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an, weil der Bundestag im vergangenen Sommer den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch samt den hierauf beruhenden Urteilen aufgehoben hatte. Es gebe kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis – weder im konkreten Fall noch etwa unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr, entschied die zweite Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe.

red/Agenturen

Hänel hatte öffentlichkeitswirksam über Jahre für die Abschaffung des Paragrafen gekämpft. Im Bundestag stimmte im Juni vergangenen Jahres dann eine große Mehrheit für die Streichung. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht.

Es ging darum, dass in der Vergangenheit immer wieder Ärzt:innen nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. So hatte das Amtsgericht Gießen Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zur Zahlung von 6000 Euro Strafe verurteilt. Mit der Gesetzesreform wurde den Medizinern nun ein Informationsrecht zugestanden.

 
© medinlive | 02.10.2024 | Link: https://www.medinlive.at/index.php/gesundheitspolitik/verfassungsbeschwerde-gegen-werbeverbot-fuer-abtreibung-erfolglos