Ärztliche Anwesenheit nicht mehr zwingend nötig
Die von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Novelle zum Blutsicherheitsgesetz wurde nun im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und von Teilen des Klubs JETZT angenommen.
Erfolg hatte in der 88. Sitzung des Nationalrats eine von ÖVP, SPÖ und NEOS unter Berücksichtig eines Abänderungsantrags beantragte Novelle zum Blutsicherheitsgesetz. In Zukunft soll es nicht mehr zwingend erforderlich sein, dass bei Vollblut-Spendeaktionen in mobilen Einrichtungen verpflichtend ein hierfür geeigneter Arzt anwesend sein muss, der die gesundheitliche Eignung der Spender beurteilt und die Gewinnung des Blutes durchführt, hiess es in einer Aussendung des Parlaments.
Diese Aufgabe soll laut Novelle an Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege übertragen werden können, sofern eine unmittelbare Rücksprache mit einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist.
Bereits jetzt würden die Abläufe bei Blutspenden regelmäßig von der Leitung der Blutspendezentrale, durch Amtsärztinnen und -ärzte und durch die AGES überwacht, dennoch ist derzeit die ständige Anwesenheit eines geeigneten Arztes zwingend vorgesehen. Ziel der Gesetzesinitiative müsse es sein, die Versorgung der Bevölkerung mit Blutkonserven bestmöglich zu gewährleisten, hieß es. Die derzeit geltenden strengen Vorgaben könnten dazu führen, dass zahlreiche geplante Blutspendeaktionen abgesagt werden müssen, falls zu wenige Ärzte zur Verfügung stehen, geben die Befürworter zu bedenken.
NEOS begrüßen „Abgehen von Ärztezentrierung“
Abgeordnete Brigitte Povysil (FPÖ) warnte vor einer möglichen Verminderung der Sicherheitsstandards und verwies auf den Todesfall einer Patientin, der sich aufgrund einer mangelhaften Spenderinnen-Anamnese im Frühjahr 2019 ereignet hatte. Seitens der ÖVP und ihrer Abgeordneten Gabriele Schwarz wurde darauf verwiesen, dass es einen standardisierten Anamnesebogen bereits gebe und dies auch in Zukunft so sein werde. Über 100 mobile Blutspendeaktionen des Roten Kreuzes müssten jedoch pro Jahr abgesagt werden, da nicht genügend Ärzte zur Verfügung stehen, so Schwarz. Weiters betonte sie, dass man mit der nun gefundenen Lösung die Versorgungssicherheit wahren könne, ohne die Sicherheit von Spendern und Patientinnen sowie Patienten zu gefährden.
Philip Kucher, Gesundheitssprecher der SPÖ, äußerte gegenüber Abgeordneter Povysil den Vorwurf, Angst aus taktischen Gründen zu verbreiten. „Ich finde den Entschließungsantrag der FPÖ merkwürdig. Alle darin geforderten Regelungen sind ohnehin geplant", so Kucher. Er plädierte dafür, dem gehobenen Gesundheitsdienst in Österreich zu vertrauen und zugleich die Standards zu verschärfen.
Auf die Zusammenarbeit in dieser Initiative mit dem zuständigen Ministerium verwies Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). „Die Stoßrichtung ist ein Abgehen von der Ärztezentrierung im österreichischen Gesundheitssystem", betonte Loacker seine Intention. Auch andere Gesundheitsberufe seien hochqualifiziert und kämen dadurch besser zur Geltung.
Eine zügige Begutachtung der Verordnung nach dem heutigen Beschluss durch den Nationalrat sicherte in ihrer Stellungnahme Bundesministerin Brigitte Zarfl zu. Die Gesetzesinitiative stehe in enger Abstimmung mit den Experten des Ministeriums und werde flankiert durch eine Anpassung der Blutspendeverordnung, die in ihrem Ressort bereits in Vorbereitung sei.