Interview
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„Ich halte nichts von Zwangsbeglückungen!"

Heinz Strohmer ist Gründer und Leiter des Kinderwunschzentrums „Goldenes Kreuz“ in Wien. Was der Gynäkologe unter anderem von der 2015er-Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes hält, in welchen Situationen er an den gesunden Menschenverstand der Eltern appelliert und wie fordernd die Balance im ärztlichen Alltag aus Ehrlichkeit und Mutmachen beim Thema Kinderwunsch sein kann, erzählt er im medinlive-Gespräch. 

Eva Kaiserseder

medinlive: Medial betrachtet, bekommt man ja als Frau hin und wieder den Eindruck, die Erfüllung des Kinderwunsches ist auch jenseits der 40er kein Problem mehr. Entspricht das der Realität?

Strohmer: Die Fakten sind unveränderlich und die lauten: Die Fruchtbarkeit der Frau ist endenwollend. Die Zahl der Eizellen im Eierstock ist begrenzt, man kann sagen, dass jeder Frau eine bestimmte Zahl an Eizellen zur Verfügung steht und diese Reserve „erlischt“ quasi mit der Menopause. Der Verbrauch dieser Zellen findet kurioserweise schon ab der 20. Schwangerschaftswoche stark statt, also schon vor der Geburt. Dann hat das Mädchen bei der Geburt noch zwei bis drei Mio. Eizellen in ihrem Körper und mit Eintritt in die Pubertät befinden wir uns bei durchschnittlich einer halben Mio. Den größten Verbrauch an Eizellen erlebt eine Frau bzw. ein Mädchen also in den Jahren, in denen sie gar nicht schwanger werden kann. Warum das so ist, weiß man nicht. Dass die Eizellen und Eisprünge immer weniger werden, je höher das Lebensalter ist, ist glaube ich hinlänglich bekannt.

medinlive: Lässt sich die Fruchtbarkeit steuern und gibt es gewisse genetische Prädispositionen dazu?  

Strohmer: Einerseits dürfte es angeboren sein, wann eine Frau in den Wechsel kommt, hier sind wir leider auch mit Frauen konfrontiert, die dramatisch früh die Menopause erreichen. Dieses frühzeitige Erlöschen der so genannten Eierstockreserve sollte allerdings keine Frau mehr kalt „erwischen“, es gibt mittlerweile Möglichkeiten, das vorab auszuloten via einfacher Blutabnahme, es gibt einen recht zuverlässigen Marker für die Fruchtbarkeit. Dabei wird das so genannte Anti Müller Hormon bestimmt und anhand dieses Wertes kann man sehen, ob die Frau begünstigt ist, der Wert durchschnittlich ist oder sich schon in den unteren zehn Prozent der Perzentile bewegt. Damit kann man schon einer Frau in ihren Zwanzigern eine zuverlässige Prognose liefern und etwa sagen, Achtung, die kommenden Jahre in Bezug auf die Kinderfrage sind äußerst wertvoll, weil der AMH-Wert nicht besonders gut ist und die Eierstockreserve schon mit Anfang 40 statt Anfang 50 erloschen sein könnte. Ich glaube, beim Angebot, diese Diagnostik verstärkt zu machen, sind die Frauenärzte durchaus noch gefordert.

Der zweite Aspekt ist, was man selbst tun kann, und da gehört das Rauchen definitiv dazu, das schädigt die Eierstockreserve sehr zuverlässig. Nikotin killt Eizellen. Mir schmerzt deswegen das Herz als Mediziner, wenn ich junge Frauen mit einer Zigarette sehe, die sich da mutwillig um ihre Fruchtbarkeit bringen.

medinlive: Und wie sieht es mit genetischen Prädispositionen aus?

Strohmer: Es gibt den schon erwähnten zu frühen Wechsel und dieser dürfte von der Mutter auf die Tochter übergehen, also einen genetischen Hintergrund haben. Deswegen fragen wir unsere Patientinnen auch immer danach, wann die eigene Mutter in die Menopause gekommen ist. Zur groben Orientierung für die Fruchtbarkeit gilt es festzuhalten: Wenn die Pubertät recht früh eingesetzt hat und die Mutter auffällig früh im Wechsel war, sollte die Tochter das im Auge behalten.

Kryokonservierung, auch als Social oder medical egg freezing bekannt, wurde die letzten Jahre zum Thema. In Österreich ist es nur bei einer medizinischen Indikation erlaubt.
Kryokonservierung von Eizellen (oft unter dem Schlagwort „social egg freezing“ fungierend), ist zum großen Thema geworden, in Österreich allerdings nur bei medizinischer Indikation erlaubt („medical egg freezing“).

 

medinlive: In den vergangenen Jahren ist ein Thema aus den USA kommend auch in unseren Breiten aufgepoppt, nämlich social (egg) freezing, also das Lagern bzw. die Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen. In Österreich ist das rechtlich gesehen ohne medizinische Indikation ja nicht möglich. Wie wird sich das Ihrer Meinung nach entwickeln?

Strohmer: Man unterscheidet hier zwischen dem social egg freezing und dem medical egg freezing. Bei Letzterem haben explizit diejenigen Frauen die Möglichkeit zur Konservierung, wo es aufgrund einer medizinischen Indikation nur über diesen Weg geht, die Fruchtbarkeit zu erhalten. Konkret kann man sich darunter vorstellen, dass der Frau etwa eine Ovarienentfernung bevorsteht oder eine Chemotherapie. Eine andere Möglichkeit, medical egg freezing in Anspruch zu nehmen, ist, dass ein schlechter Befund ein vorzeitiges „Erlöschen“ der Eierstockreserven anzeigt. Auch das Thema Geschlechtsumwandlung spielt hier natürlich hinein.

medinlive: Gibt es viele Anfragen bezüglich social egg freezing?

Strohmer: Ständig, auch weil es diesen Graubereich gibt in dem, was „noch“ als medizinische Indikation gilt. Ehrlicherweise muss man sagen, das ist nicht sehr glücklich geregelt vom Gesetzgeber. Denn natürlich möchte die Patientin, deren AMH-Wert ganz knapp über dem als kritisch definierten Wert liegt, das auch in Anspruch nehmen.

So häufig, wie man nun durch den medialen Hype vermuten könnte, sind die Anfragen aber trotzdem nicht. Ich denke, das hat mit dem fehlenden Bewusstsein der abnehmenden Fruchtbarkeit zu tun, eine junge Frau hat selbiges einfach nicht und wenn die Frau schließlich mit steigendem Alter Vorkehrungen treffen will, ist es meist zu spät. Einer 38jährige Frau muss ich dann mitteilen, dass dieser Schritt wenig Sinn machen würde, denn die Chancen, mit diesen Eizellen schwanger zu werden, wären dramatisch herabgesetzt. Wer sich trotz fehlender medizinischer Indikation trotzdem ein social freezing wünscht, muss das im Ausland machen, der Gesetzgeber hat das sehr klar geregelt.

medinlive: Bei der Novelle 2015 des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) wurde die so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) neu geregelt. Was umfasst das genau?

Strohmer: Bei der PID gibt es zwei Formen. Einerseits kann man damit feststellen, ob der Embryo später mit einer Chromosomenstörung behaftet ist. Das ist erlaubt, wenn die Patientin bereits drei spontan eingetretene Schwangerschaften verloren hat und man sehr davon ausgehen kann, dass diese Verluste einen genetischen Hintergrund haben. Oder wenn bereits drei IVF Versuche gescheitert sind, in diesem Fall dürfen wir an den Embryonen in einem weiteren Versuch ebenfalls Chromosomenstörungen analysieren.

Ein anderer Schauplatz ist die genetische Erkrankung des Kindes. Hier ist klar geregelt, dass dann an den Embryonen nach genau diesen streng definierten Krankheiten (z.B. Spinale Muskelatrophie Typ I, myotone Dystrophie Typ 1) gesucht werden darf. Wenn etwa davon auszugehen ist, dass das Kind mit einem schweren Leiden geboren wird, an dem es sterben wird und auf dem Weg dorthin Schmerzen hat, die nicht behandelbar sind, von solchen Krankheiten sprechen wir hier. Wir werden oft von Paaren besucht, die schon ein Kind an so einer Krankheit verloren haben und niemand möchte das ein zweites Mal erleben müssen, ein Kind in den Tod zu begleiten. Mit der PID lässt sich diesen Paaren eine verlässliche Perspektive geben.

medinlive: Was halten Sie persönlich von der Novelle?

Strohmer: Ich verstehe als Staatsbürger gut, dass sich ein Gesetz immer mitbewegen muss mit der Geisteshaltung in einem Land. Zum Zeitpunkt der Novelle herrschte ein liberaleres Klima im Land, das spiegelt sich darin wider. Auch ist die Novelle eine Reaktion auf die erfolgreichen Klagen österreichischer Staatsbürger, die gegen manche Punkte des alten Gesetzes bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gingen, zum Beispiel ein lesbisches Paar, dass den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah. Das bedeutet, diese Novelle war auch schlicht eine erzwungene Reaktion auf sich verändernde Umstände. Dadurch wurde sehr vielen Menschen der Weg in die Reproduktionsmedizin frei gemacht, vor allem homosexuellen Paaren. Aber auch heterosexuelle Beziehungen haben davon profiziert, so ist nun die künstliche Befruchtung mit Spendersamen möglich und die genetische Analyse beim Embryo wurde geregelt.

medinlive: Auch das Thema Eizellenspende wurde neu verhandelt, wobei das ja in Österreich nach wie vor sehr limitiert gehandhabt wird.

Strohmer: Konkret ist es so, dass die Empfängerin nicht älter als 45 und die Spenderin nicht älter als 30 sein darf. Man darf nicht proaktiv werben, um Eizellenspenderinnen zu finden und man darf der Eizellenspenderin auch kein Honorar für ihre Dienste anbieten, nur Aufwendungsvergütungen. Und wir als Mediziner dürfen auch nicht an Paare vermitteln. Zählt man all diese Punkte zusammen, dann kommt als Spenderin eigentlich nur jemand aus der Familie oder aus dem Freundeskreis in Frage. Theoretisch gäbe es noch die Möglichkeit, zu uns zu kommen und sich freiwillig aus altruistischen Gründen, als Spenderin anzumelden, aber das ist in der Praxis noch nie passiert.

Ab dem 14. Lebensjahr darf das Kind, das aus dieser Eizellenspende hervorgegangen ist, dann erfahren, wer die Spenderin war. Das war bei einer Samenspende schon vorher so und wurde dann 2015 auch für den weiblichen Part übernommen. Der Gesetzgeber schätzt die biologische Identität eines Menschen für ein sehr hohes Gut ein. Teilweise werden rund um diese Information dann aber Dinge gefordert, die ich nicht für alltagstauglich halte, denn was heißt das konkret? MUSS ich meinem Kind ab genau diesem Tag diese Information geben? In der sensiblen Zeit der Pubertät? Man sollte die Eltern den richtigen Zeitpunkt entscheiden lassen, wann und wie das richtig und angebracht ist, denn sie kennen ihr Kind am besten. Auch, ob es überhaupt richtig ist, diese Information weiterzugeben, ich halte nichts von Zwangsbeglückungen. Ich sage den Eltern oft, dass es sicher nicht klug ist, sein Kind anzulügen, wenn es einen Verdacht hat und ob man eine Lebenslüge leben möchte, ist auch fraglich. Aber ehrlich gesagt würde ich mich nicht erfrechen, mich da in irgendeinen Aspekt der Elternschaft einzumischen.

medinlive: Wir haben jetzt viel über die weibliche Seite der Reproduktionsmedizin gesprochen, die männliche Seite ist für mich zugegebenermaßen ein eher blinder Fleck. Wie sieht es da aktuell in Österreich aus?

Strohmer: Frauen, die in einer Beziehung sind, egal ob lesbisch oder heterosexuell, können eine Samenspende empfangen, alleinstehende Frauen allerdings nicht.

Alle Paare müssen entweder verheiratet sein oder es muss ein Notariatsakt nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz vorliegen. Hier werden die Elternverpflichtungen klar geregelt. Ein platonischer Partner muss also zumindest zu diesem Notariatsakt bereit sein und damit auch bereitsein, Vaterschaft oder im Falle einer lesbischen Partnerin Mutterschaft zu übernehmen.

Beim Mann kann dieser eine Samenspende in Anspruch nehmen anstatt des eigenen Samens, wenn eine Zeugungsunfähigkeit besteht und zwar nicht „nur“, wenn sich keine Samen im Ejakulat befinden, sondern auch im Hoden. Mittlerweile kann man den Hoden ja freilegen und dort Gewebeproben und Samenzellen entnehmen. Auf diese Weise, quasi mittels Hodenbiopsie, sind schon gesunde Kinder an der Zahl gezeugt worden. Äußerst selten kommen Anfragen, wo der Mann aufgrund einer genetischen Erkrankung den Samen eines anderen Mannes für die Erfüllung des Kinderwunsches nutzen möchte.

Künstliche Befruchtung
Bei der In-vitro Fertilisation (IVF) wird zwischen der traditionellen IVF und der Intracytoplasmatischen Spermien Injektion (ICSI) unterschieden, wobei bei der ICSI die Samenzelle in die Eizelle injiziert wird und bei der traditionellen IVF die Samenzellen einem Kulturmedium zugesetzt werden, in dem sich eine Eizelle befindet.

 

medinlive: In Österreich gibt es ja den sogenannten IVF-Fonds, wo unter bestimmten Bedingungen ein Teil der IVF-Behandlung finanziell vom Staat übernommen wird. Welche Bedingungen sind das?

Strohmer: Im Prinzip muss man da zwischen administrativen und medizinischen Bedingungen unterscheiden. Insgesamt vier Versuche werden partiell übernommen. Verheiratet muss man übrigens nicht sein.

Zu den administrativen Bedingungen zählen das Alter der Frau und des Mannes. Dabei darf die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 sein, sonst erlischt der Anspruch. Und zwar zählt hier der Geburtstag, für jeden Versuch einzeln. Das heißt, wer sich drei Tage vor dem 40. Geburtstag anmeldet, kann nicht alle vier Versuche in Anspruch nehmen, sondern nur mehr diesen einen, der sich im erlaubten Zeitrahmen ausgeht. Das sollte man bedenken. Die andere administrative Thematik dreht sich darum, ob man österreichischer Staatsbürger ist, EU-Bürger oder etwa einen aufrechten Asylstatus hat, das ist relativ komplex.

Zu den medizinischen Indikationen zählen unter anderem das polyzystische Ovarsyndrom, ein bleibender Tubenschaden bzw. Tubenverlust oder beim Mann Samenbefunde, die entsprechend schlecht sind.

Grundsätzlich kann man zur rechtlichen Seite sagen, dass sich aus diesen beiden Gesetzen, dem Fortpflanzungsmedizingesetz mit der Novelle aus 2015 und dem IVF-Fondsgesetz, eine Schnittmenge ergibt, wer in welcher Form und mit welcher finanziellen Unterstützung Ansprüche auf eine Kinderwunsch Behandlung hat. Das FMedG regelt Fragen etwa bezüglich der Familienverhältnisse und das IVF Fonds Gesetz regelt den Anspruch auf Kostenersatz.

medinlive: In den letzten 10, 15 Jahren hat sich das Thema Reproduktionsmedizin ja sehr dynamisch verändert, welche Trends bemerken Sie persönlich als Arzt?

Strohmer: Ich würde sagen, man kann von einigen großen Trends sprechen. Erstens die allgemeine Verschiebung des Kinderwunsches ins höhere Lebensalter, durch Ausbildung und Beruf, ich denke, das ist keine große Überraschung. Gerade die Lebenswelt der Frau hat sich dementsprechend stark verändert. Man kann sagen, in Österreich kommt das erste Kind durchschnittlich mit 30 Jahren bei der Mutter. Das ist für einen Reproduktionsmediziner durchaus schmerzhaft, denn ich habe Ihnen ja gesagt, die Eizellen fangen schon sehr bald mit ihrem massigen Verbrauch an. Dieses späte Erstgebärendenalter ist natürlich aber auch verknüpft mit dem uneingeschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln; in Österreich haben wir Zugang zu absolut jedem Verhütungsmittel, das weltweit zu bekommen ist, egal ob Pille, Ring, Stäbchen oder sonst etwas.

Das zweite, das uns auffällt, ist die zunehmende Öffnung des klassischen Mann-Frau-Familienbildes, das auch seitens des Gesetzes zustande gekommen ist. Die Lebensgemeinschaft ist Standard bei unseren Patientinnen und Patienten, mehr noch als die Ehe, und wir sind konfrontiert mit weiteren, neuen Formen des Zusammenlebens. Das katholisch geprägte Bild von Familie hat sich pulverisiert. Und auch alleinstehende Patientinnen haben keine Scheu, ihren Kinderwunsch zu leben, die Herausforderung, das Thema Kind alleine zu meistern, hält diese Frauen trotzdem nicht davon ab. Hier sprechen wir allerdings nur vom Weg ins Ausland.

Der dritte Trend ist natürlich die pluralistische Gesellschaft. Der Zuzug von Menschen mit unterschiedlichstem kulturellen Background fordert uns Ärzte auch auf einer neuen Ebene. Wenn Frauen etwa nur von Frauen geschallt werden möchten. Oder Männern sich weigern, der weiblichen Kollegin die Hand zu geben. Das muss man leben lernen und darauf eingehen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass kein Paar dem anderen gleicht und die verschiedensten Faktoren für uns jedes Paar speziell machen. Es gibt unendlich viele Bausteine, oftmals in überraschenden Konstellationen, etwa auch beim Thema Transgender. Es ist jedenfalls sehr vieles im Fluß.

medinlive: Was sind mittlerweile absolute No Gos, die früher in der Reproduktionsmedizin Gang und Gäbe waren, Stichwort Mehrlingsgeburten nach einer IVF?

Strohmer: Eine Sache ist ganz klar: Der Transfer von einem Embryo, maximal noch zweien, ist Usus und danach ist Schluß. Ich persönlich transferiere niemals drei Embryonen, das kommt bei uns nicht vor. Warum? Die Technik ist so weit fortgeschritten, dass wir recht zuverlässig bestimmen können, welcher Embryo das höchste Potential für eine Schwangerschaft hat. Auch der IVF-Fonds hat das in seinen Vertrag eingearbeitet und nimmt Kinderwunschzentren und Patienten damit in die (sozialversicherungsbedingte) Pflicht. Der Deal lautet: Wir übernehmen rund 70 Prozent der Kosten, aber dafür wollen wir auch nur den Transfer optimalerweise eines Embryos und damit ein Kind.

medinlive: Wie findet man heraus, welcher Embryo das Rennen machen wird?

Strohmer: Es gibt zwei Möglichkeiten, erstens die banale optische Inspektion mit einer nun relativ langen Kulturdauer von fünf Tagen. Nach diesen fünf Tagen in der Blastozystenkultur sieht man den Embryonen schon verlässlich ihr Potential an, da kann es sein, dass nach drei Tagen von sieben Embryonen, die anfangs alle gleich ausgeschaut haben, nur mehr zwei übriggeblieben und die anderen fünf stehengeblieben sind. Früher hat man die Embryos schon nach zwei bis drei Tagen eingesetzt, das heißt, da hat es durchaus passieren können das man einen genommen hätte, der sich nicht weiterentwickelt hat. Nun wartet man länger und das bringt verbesserte Ergebnisse. Dieses Zuwarten liefert einen echten Mehrwert.

Der zweite Trend, die Genetik, wird uns künftig noch mehr bestimmen als jetzt, nämlich weil es aktuell noch sehr teuer ist, eine Genanalyse durchführen zu lassen. Mittels dieser genetischen Untersuchungen wird man etwa einer 43jährigen Frau das Einsetzen eins Embryos ersparen, mit dem sie kein gesundes Kind bekommen kann. Hier ist die Chromosomenuntersuchung der Embryonen gemeint, also eine soszusagen „normale“ Untersuchung. Denn unser Anspruch ist natürlich, der Patientin ein gesundes Kind zu ermöglichen. Es geht nicht „nur“ darum, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Es geht immer um ein gesundes Baby. Und die Patientin kommt mit der berechtigten Hoffnung darauf zu uns. Rational weiß eine 43jährige Frau natürlich, dass ihre Chancen auf die Geburt eines gesunden Babies bei vier Prozent liegen. Aber in der Seele und im Herzen denkt und hofft sie natürlich, dass es bei ihr klappt.

medinlive: Ich nehme an, die Genetik entwickelt sich rasant?

Strohmer: Definitiv, aber das Thema ist eben noch eine Preisfrage. Eine genetische Analyse kostet an die 3000 Euro und wenn man dann auch noch etwa altersbedingt aus dem IVF Fonds herausgefallen ist, überlegt man natürlich, dass um dieses Geld bereits ein neuer IVF-Versuch möglich wäre. Allerdings ist erwartbar, dass diese Genanalysen nicht so teuer bleiben werden und dann ist zu prognostizieren, dass das Thema auch interessanter für die die Mehrheit der Patienten wird.

medinlive: Wie löst man menschlich und als Arzt den Zwiespalt, ehrlich sein zu wollen zu einer Frau über 40 mit Kinderwunsch und ihr dennoch genügend Optimismus zu vermitteln?

Strohmer: Für uns ist wichtig, schon im Erstgespräch recht klar zu beziffern, wie die Chancen für ein gesundes Kind stehen. Ich habe dieses Wissen ja und ich will der Frau das nicht vorenthalten, denn nur so kann sie sich in Ruhe überlegen, ob sie die Behandlung unter den gegebenen Umständen probieren will oder nicht. Wenn Sie heute 44 sind und rund 4000 Euro für eine geringe, nämlich rund dreiprozentige, Chance auf ein gesundes Kind kalkulieren müssen..das will in Ruhe überlegt werden. Unsere Aufgabe ist, dass diese drei Prozent wahr werden und nicht, diese Chance durch self-fullfilling prophecy noch nach unten rasseln zu lassen. Das zu vermitteln und zu schaffen ist hin und wieder durchaus ein Balanceakt.

Die Aufgabe unserer Patienten bei dem gesamten Unterfangen ist es dabei, schon vorher auf ihren Lebensstil zu achten. Die Engländer haben da einen markigen Spruch, der leider nicht gut ins Deutsche zu übersetzen ist, er lautet „prepare for pregnancy“. Das müssen potentielle Eltern wissen. Der Lifestyle trägt sehr viel dazu bei, ob ein Paar ein Kind bekommt oder nicht. Wir kommen unseren Patienten maximal entgegen, die Forschungsmethoden haben sich extrem verbessert, die Erkenntnisse rund um das Thema Reproduktionsmedizin, aber wenn man 130 Kilo hat, ein Packerl Zigaretten täglich raucht und sich kaum bewegt, wird es schwierig. Da kann ich als Arzt noch so sehr die Hand ausstrecken. Eine Schwangerschaft beginnt jedenfalls Monate vor der Befruchtung, denn die Eizellen wachsen ja schon lange vorher im Körper, und wenn meine Patienten sagen, „sobald ich schwanger bin, höre ich eh auf zu rauchen“, dann sage ich darauf, das reicht nicht, denn die Eizelle, aus der das Kind entstehen soll, hat da schon monatelang mitgeraucht. Und das Rauchen hat nun einmal dramatischen Einfluss, schon auf das Ungeborene. Auch die Samenqualität bei rauchenden Männern leidet übrigens. Darauf sollte jeder Gynäkologe, jeder Allgemeinmediziner, hinweisen. Wir Ärzte können also warnen und auf Prävention drängen, aber inwiefern potentielle Eltern dann tatsächlich gesund leben, das liegt in ihrem eigenen Ermessen.

Zahlen und Fakten

2016 wurden in Österreich 87.675 Kinder geboren, 2017 waren es 87.633 und 2018 85.535 Kinder. Statistisch betrachtet hat es bei jedem vierten Paar über zwölf Monate gedauert, bis eine Schwangerschaft eingetreten ist. Nach zwölf Monaten regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr ohne Eintreten einer Schwangerschaft liegt nach Definition der World Health Organization ungewollte Kinderlosigkeit vor.

„Der häufigste Grund für vorzeitige Sterilität bei der Frau ist ein Eileiterverschluss, der dazu führen kann, dass die befruchtete Eizelle nicht in die Gebärmutter wandert“, so Heinz Strohmers Kollege Andreas Obruca, mit dem er anno 2000 das Kinderwunschzentrum Goldenes Kreuz gegründet hat. Weitere Ursachen sind Erkrankungen wie Endometriose, das PCO-Syndrom, Störungen der Schilddrüse oder Diabetes mellitus. Die häufigste Störung der männlichen Fruchtbarkeit ist die unzureichende Produktion normaler, gut beweglicher Spermien.

Insbesondere bei der Frau besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Lebensalter und der Wahrscheinlichkeit schwanger zu werden. Ab dem 33. Lebensjahr sinkt die Fruchtbarkeit der Frau, ab 38 ist diese Abnahme deutlich zu sehen. Eizellen hingegen bilden sich bereits und nur im Fötus. Mit der Geburt ist die Eizellreserve bereits angelegt und nimmt im Laufe des Lebens kontinuierlich ab. Seit dem Jahr 2001 ist das durchschnittliche Alter der Frau bei der Geburt des ersten Kindes von 27,2 Jahren auf 29,3 Jahren im Jahr 2015 gestiegen.

Die Behandlungsmöglichkeiten bei der Reproduktionsmedizin sind etwa Insemination oder In-vitro Fertilisation (IVF). „Bei der IVF unterscheiden wir zwischen der traditionellen IVF und der Intracytoplasmatischen Spermien Injektion (ICSI)“, so Strohmer. Bei der ICSI wird die Samenzelle in die Eizelle injiziert. Bei der traditionellen IVF werden die Samenzellen einem Kulturmedium zugesetzt, in dem sich eine Eizelle befindet. „Wir haben in den vergangenen Jahren eine Abnahme der Samenqualität beobachtet, deshalb ist ICSI bei heterosexuellen Paaren mittlerweile die am häufigsten angewandte Methode“, so Strohmer. „Bei lesbischen Patientinnen reicht oft eine Insemination, da meist keine reduzierte Fertilität vorliegt.“

Seit der Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 wurden unter bestimmten Umständen genetische Untersuchungen mittels Polkörperbiopsie oder Trophoblastbiopsie zugelassen. Die Polkörperdiagnostik ermöglicht eine Feststellung von embryonalen Chromosomenanomalien des mütterlichen Anteils. Bei der Trophoblastbiopsie im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) kann der ganze Embryo untersucht werden.

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Fortpflanzungsmedizingesetz

 

 

„Ich verstehe als Staatsbürger gut, dass sich ein Gesetz immer mitbewegen muss mit der Geisteshaltung in einem Land. Zum Zeitpunkt der Novelle beim Fortpflanzungsmedizingesetz (2015, Anm.d.Red.) herrschte ein liberaleres Klima im Land, das spiegelt sich darin wider."
Heinz Strohmer
Der Gynäkologe prophezeit der Genetik einen rasanten Aufschwung und plädiert für absolute Ehrlichkeit und Transparenz seinen Patientinnen gegenüber, auch bei heiklen Themen.
Kinderwunschzentrum_Goldenes Kreuz
„Es gibt viele Anfragen bezüglich social egg freezing, auch, weil es diesen Graubereich gibt in dem, was „noch“ als medizinische Indikation gilt. Ehrlicherweise muss man sagen, das ist nicht sehr glücklich geregelt vom Gesetzgeber."
 
© medinlive | 19.04.2024 | Link: https://app.medinlive.at/index.php/wissenschaft/ich-halte-nichts-von-zwangsbeglueckungen