Urteil

Steirer schoss auf Pflegeheim: 1.170 Euro Geldstrafe

Zwei von ihm auf ein oststeirisches Pflegeheim abgegebene Schüsse haben einen Steirer vor Gericht gebracht: Am Dienstag musste sich der 20-Jährige wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten. Er soll heuer im September seine Gaspistole mit Stahlkugeln geladen und vom Balkon seiner Wohnung aus gefeuert haben. Die Geschoße durchschlugen zwei Fenster und landeten im Aufenthaltsraum, verletzt wurde dabei niemand.

red/Agenturen

Der Angeklagte zeigte sich gleich geständig: „Es stimmt schon, ich gebe es zu, es war halt blöd“, meinte er. „Das können Sie laut sagen“, antwortete Richter Florian Farmer und wollte wissen, wie man auf so eine Idee komme. „Wir haben die CO2-Pistole gekauft und wollten sie ausprobieren.“ Dazu schoss der 20-Jährige aus 28,5 Meter Entfernung auf ein Pflegeheim. „Ich habe aber nicht gewusst, dass etwas kaputt wäre, sonst wäre ich gleich hinübergegangen. Wenn ich einen Scheiß baue, stehe ich dazu“, betonte der Beschuldigte.

Mit seinen Freunden würde er „damit herumspielen, wir haben alle so etwas“, erklärte er. „Sie werden ja kaum mit Stahlkugeln aufeinander schießen“, bemerkte der Richter. Eine Diversion kam nicht in Frage, da er bereits vor sieben Monaten eine solche bekommen hatte. Damals hatte der Steirer eine Autoantenne beschädigt. „Das war aber keine Verhandlung, als ich hingekommen bin, hat die Richterin gesagt, das ist schon erledigt.“ – „Wenn Sie vor einer Richterin stehen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es eine Verhandlung ist“, erklärte ihm der Vorsitzende.

Diskussionen gab es über die Schadenshöhe, die sich rund um 5.000 Euro bewegte. Laut Verteidiger wären die Kosten für den Austausch von zwei Fenster überzogen, doch der Angeklagte erkannte den Schaden an. Letztlich entschied der Richter, dass es nur eine „einfache“ Sachbeschädigung sei und der Angeklagte kam mit einer Geldstrafe von 1.170 Euro davon. „Letzte Chance, reißen Sie sich am Riemen“, gab ihm der Richter mit auf den Weg. „Versprochen“, antwortete der 20-Jährige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

WEITERLESEN: