Auch Maskenpflicht an Wiener Gerichten fällt
Auch an den Gerichten und Staatsanwaltschaften fällt in Wien ab 1. März die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in den parteiöffentlichen Bereichen wie etwa Verhandlungssälen. Das bestätigte man auf APA-Anfrage im Justizministerium. In den anderen Bundesländern gilt die generelle Maskenpflicht an Gerichten schon seit längerem nicht mehr.