Berufungsgericht erhöhte Schmerzengeld
Im Falle von defekten Verhütungsspiralen der Firma Eurogine hat der Verbraucherschutzverein (VSV) nun für eine Steirerin, die als erste ihre Klage gegen den Hersteller in Fürstenfeld eingebracht hatte, beim Berufungsgericht ein höheres Schmerzengeld erreicht. Das teilte der VSV am Freitag in einer Aussendung mit. Das Erstgericht hatte bereits vor Monaten einen Produktfehler beim spanischen Hersteller erkannt und der Steirerin Recht gegeben.