Defekte Verhütungsspirale

Berufungsgericht erhöhte Schmerzengeld

Im Falle von defekten Verhütungsspiralen der Firma Eurogine hat der Verbraucherschutzverein (VSV) nun für eine Steirerin, die als erste ihre Klage gegen den Hersteller in Fürstenfeld eingebracht hatte, beim Berufungsgericht ein höheres Schmerzengeld erreicht. Das teilte der VSV am Freitag in einer Aussendung mit. Das Erstgericht hatte bereits vor Monaten einen Produktfehler beim spanischen Hersteller erkannt und der Steirerin Recht gegeben.

red/Agenturen

Die Entscheidung über die Berufung, wonach nun auch die psychische Belastung der Frauen mehr anerkannt wird, dürfte sich wohl auch auf die hunderten weiteren Klagen in Österreich auswirken. Die Steirerin hatte zunächst nur 150 Euro Schmerzengeld für eine Operation in Vollnarkose erhalten. Das Berufungsgericht hob den Betrag nun auf 2.500 Euro an. „Das ist ein erster Erfolg der Massenklagen gegen den Hersteller Eurogine mit Sitz in Barcelona,“ so Daniela Holzinger vom VSV. „Wir hoffen, dass andere Gerichte nun dieser Entscheidung folgen werden.“

Neben dem höheren Schmerzengeld wurde auch die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen. Ob die Steirerin diesen Weg gehen will, sei aber noch offen, hieß es am Freitag. Entscheidend sei, dass das Gericht auch die psychische Belastung der Frauen als wesentlich bei der Ausmittlung des Schmerzengeldes anerkennt, erklärte Peter Kolba, Obmann des VSV. Der VSV vertritt derzeit die Interessen von rund 2.000 geschädigten Frauen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.

 

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