Lauterbach versicherte: „Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann, den Strom nicht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann.“ Die Krankenhäuser würden auch von der geplanten Gaspreisbremse und der Strompreisbremse geschützt, „aber nicht nur“. „So, dass wir sicherstellen, dass die Krankenhäuser durch Inflation, Strom- und Gaspreise nicht in Liquiditätsprobleme kommen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte wiederholt vor den Folgen der dramatisch gestiegenen Energiepreise für die Kliniken gewarnt und einen schnellen Inflationsausgleich gefordert. „Wir haben dran am Wochenende gearbeitet, und wir haben eine Lösung“, sagte Lauterbach. Es habe eine gute Zusammenarbeit mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gegeben.
200 Milliarden „Abwehrschirm“
In einer Beschlussvorlage für die Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder an diesem Mittwoch ist die Rede von einer Härtefallregelung „für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können“. Dafür sind insgesamt 12 Milliarden Euro aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehen, bis zu 8 Milliarden davon für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattet - mit diesem schuldenfinanzierten „Abwehrschirm“ sollen die Folgen der hohen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Daraus soll etwa die geplante Gaspreisbremse finanziert werden.