Eltern-Kind-Pass

Vertragskündigung der Ärztekammer vom Tisch

Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben weiter eine Kassenleistung - die von der Ärztekammer angedrohte Kündigung des Kassenvertrages ist vom Tisch. Die Ärztekammer hat sich in den Verhandlungen mit dem Bund und den Sozialversicherungen geeinigt, die betroffenen Ärzt:innen wurden Freitagvormittag darüber informiert, berichteten die „Salzburger Nachrichten“. Die Ärztekammer wollte das vorerst aber offiziell noch nicht bestätigen.

red/Agenturen

Die Ärztekammer hat nun demnach doch das vor rund zwei Wochen verbesserte Angebot angenommen. Für die seit den 1990er-Jahren nicht erhöhten Tarife werden nun 19,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können alle Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des künftig Eltern-Kind-Passes genannten Dokumentes um 75,06 Prozent angehoben werden.

Ende des Vorjahres hatte der Bund ein Budget von 17 Millionen Euro zugesagt. Damit sollte die schon damals angedrohte Vertragskündigung verhindert und eine Erhöhung um 77 Prozent erreicht werden. Ende Februar hatte die Ärztekammer aber wieder Alarm geschlagen und betont, dass sich damit nur eine Anhebung um 62,5 Prozent ausginge.

Ende 2024 erneute Gespräche

Die Kammer begründete dies mit der inzwischen stark gestiegenen Inflation und verlangte um weitere 4 Millionen Euro mehr. Die Politik und die Sozialversicherungen hatten dann das Angebot auf 19,75 Mio. Euro erhöht, die Ärztekammer hatte dazu aber weitere Gespräche gefordert und betont, dass die Vertragskündigung weiter im Raum stehe, wenn man sich nicht bis Ende März einigen sollte.

Diese Gespräche haben nun doch zu einem Ergebnis geführt. Somit stehen für die Valorisierung der Leistungen die angebotenen 19,75 Millionen zur Verfügung. Konkret bedeutet das, dass alle Tarife um 75,06 Prozent angehoben werden, die Ultraschalltarife werden um 46,7 Prozent erhöht. Die ebenfalls geforderte automatische Valorisierung soll es nicht geben, es soll aber Ende 2024 erneute Gespräche über Anpassungen geben.

Leistungsspektrum wird erweitert

Die Regierung hat angekündigt, das 1974 eingeführte gelbe Büchlein des Mutter-Kind-Passes in einen „Eltern-Kind-Pass“ umzuwandeln und bis zu 2024 zu digitalisieren und seinen Leistungen zu erweitern. Die Leistungen sollen um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert werden.

Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung sollen aufgenommen werden. Mit der Digitalisierung soll die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden. So sollen Befunde zwischen behandelnden Ärzten und Hebammen in elektronischer Form leichter weitergegeben werden können.

Der Mutter-Kind-Pass ist fast 50 Jahre alt und hat erheblich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen. In Österreich werden jährlich rund 80.000 Kinder geboren, 50.000 davon sind Erstgeburten. Die im Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld vollständig zu erhalten.