Ärztegesetz

WKO lehnt Erweiterung um Alternativmedizin ab

Die im Ministerialentwurf beschriebene Erweiterung des Arztberufs um „komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren“ bedroht laut Wirtschaftskammer 26.000 Humanenergetik-Jobs.

ct

Die Aufnahme von „komplementär- und alternativmedizinischen Methoden“ in das Berufsbild der Ärzte sei zu unbestimmt und lasse zu viel Interpretationsspielraum, schreibt die Wirtschaftskammer in einer parlamentarischen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums, wie der „Standard“ kürzlich berichtete.

Die Kammer befürchtet, dass viele Tätigkeiten künftig nur noch von Ärztinnen und Ärzten ausgeübt werden dürfen und nicht mehr von den bisherigen Dienstleistern. Die fehlende Definition könnte dazu führen, dass deren Interpretation in die Hände die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte gelegt wird. Dabei könnten Methoden aus dem Berufsbild der Humanenergetik, als „komplementär- und alternativmedizinisches Heilverfahren“ eingestuft werden, die etwa zu einer energetischen Ausgewogenheit helfen sollen, aber nicht zur Heilung – angewendet werden. Unter „komplementäre Heilverfahren“ würden auch Diagnoseverfahren (z.B. Haar-/Hautanalyse), physikalische Behandlungen, Ernährungsempfehlungen, Massage und Bewegungstherapie fallen, führt die WKO aus. Ebenso betroffen seien Angebote der Beherbergungsbranche.

Klare Definition gefordert

Zudem könnten auch keine Ausbildungen in diesen Bereichen angeboten werden, was einen „massiven wirtschaftlichen Schaden für Ausbildungsanbieter“ zur Folge haben könnte, heißt es weiter. „Rund 26.000 Humanenergetikern könnte die rechtliche Grundlage zur Ausübung des Gewerbes entzogen werden“, schätzt die Kammer. Sie fordert, dass im Gesetz zweifelsfrei erkennbar wird, welche Tätigkeiten nicht unter den Ärztevorbehalt fallen. Zudem möchte die WKO eine Neufassung, in der die Methoden der Humanenergetik, die zur Wiederherstellung der körperlichen Ausgewogenheit angewendet werden, nicht vom Ärztevorbehalt erfasst sind.

Der Ministerialentwurf (Erläuterungen und Textgegenüberstellung), mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden sollen, ist noch bis Donnerstag in Begutachtung, danach wird im Ministerrat darüber abgestimmt. Findet er die Zustimmung aller, wird er als Regierungsvorlage dem Parlament übermittelt.

Weiterlesen:

Die Eckpunkte des Ministerialentwurfs
Breite Kritik an Regelung für Alternativmedizin
Ein Lob dem neuen Komplementärmedizin-Gesetz (Kommentar)

Energetik
Die Kammer befürchtet, dass viele Tätigkeiten - etwa in der Humanenergetik - künftig nur noch von Ärztinnen und Ärzten ausgeübt werden dürfen und nicht mehr von den bisherigen Dienstleistern.
Devanath