Ärzekammer: Ärzt:innen können bei Bedarf an Maske festhalten
Mit Ende April läuft eine weitere Corona-Regel aus: die bislang gesetzlich vorgegebene Maskenpflicht in Ordinationen. Doch auch nach dieser Frist können Ärzt:innen darauf bestehen, dass Patient:innen sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen, stellt die Wiener Ärztekammer klar. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn gesundheitlich geschwächte Personen geschützt werden müssen oder Patient:innen mit Symptomen wie Husten oder Schnupfen in die Praxis kommen.