Verfassungsbeschwerde gegen Werbeverbot für Abtreibung erfolglos
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die 2017 wegen des damals noch gültigen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, ist am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an, weil der Bundestag im vergangenen Sommer den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch samt den hierauf beruhenden Urteilen aufgehoben hatte. Es gebe kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis – weder im konkreten Fall noch etwa unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr, entschied die zweite Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe.