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Warntext neu formuliert: „Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt“

Eigentlich werden Formulierungen aus Gesetzen selten zu allgemein bekannten Klassikern im Alltagsgebrauch. Bei einem Satz aus Paragraf 4, Absatz 3, Heilmittelwerbegesetz ist es so gekommen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Seit gut drei Jahrzehnten ist dieser vorgegebene Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ Pflicht. Und in Funk und Fernsehen ist er immer auch noch extra vorzulesen. Jetzt soll eine eher sanfte Änderung kommen. Denn nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.

red/Agenturen

Künftig soll die etwas verlängerte Formulierung lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ So steht es in einem Gesetzentwurf des deutschen Bundesgesundheitsministeriums, den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Der Warnhinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“, heißt es. Daher solle nun gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden. Denn man dürfte in der Regel einen Bezug zu einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt haben - das solle die neue Formel ausdrücken. Und der Kauf von Arzneimitteln knüpfe auch nicht an eine Person an, das geschehe in der Apotheke.

Die Änderung greift auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Dafür hatte sich etwa die Bundesärztekammer ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe. In den Praxen kommen Ärzt:innen und Psychotherapeutinnen auf einen zusehends größeren Anteil. Zusammengenommen sind sie erstmals knapp in der Mehrzahl, wie das Bundesarztregister mit Stand von Ende 2022 ergab. Der Frauenanteil überschritt die 50-Prozent-Marke und erreichte 50,7 Prozent. Dabei stieg er bei Psychotherapeutinnen auf 76,8 Prozent und bei Ärzt:innen auf 45,2 Prozent. Unterhalb von 50 Jahren liegen Ärztinnen vorne.

Damit Pharma- und Werbebranche den Reklamezusatz ändern können, sind fünf Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgesehen. Der Entwurf kommt jetzt zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Die Umstellungskosten sollten jedoch gering sein, heißt es im Entwurf. Gegebenenfalls könnten höhere Werbekosten anfallen, nämlich „aufgrund des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist".

Von Sascha Meyer, dpa

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© medinlive | 30.10.2024 | Link: https://app.medinlive.at/gesundheitspolitik/warntext-neu-formuliert-fragen-sie-ihre-aerztin-ihren-arzt