Dem Masterstudiengang für Humanmedizin, den die Sigmund Freud-Uni seit 2015/2016 anbietet, war im Vorjahr von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) die Akkreditierung entzogen worden. Damit hätten Bachelor-Absolventen im Herbst nicht zum Master-Lehrgang wechseln können. Die Uni wandte sich daher an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied nun, dass das Board der AQ Austria im fortgesetzten Verfahren die im Erstverfahren unterlassenen Ermittlungen nachzuholen hat. Details zur Begründung gibt es seitens des Gerichts vorerst nicht. Die Hochschule berichtet in einer Aussendung, dass die AQ Austria wichtige Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Rektor Alfred Pritz zeigte sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erfreut. In den letzten Monaten habe man alles dafür getan, die von der AQ Austria beanstandeten Punkte zu entkräften und die auferlegten Auflagen umzusetzen. Diese Verbesserungen, so sie tatsächlich stattgefunden haben, müssen bei der neuen Akkreditierungsentscheidung übrigens mit einbezogen werden.
Der Geschäftsführer der AQ Austria, Jürgen Petersen, betonte auf Anfrage der APA, dass man wohl keine Rechtsmittel gegen den Beschluss ergreifen werde. Man nehme die Entscheidung „zur Kenntnis“. Das Board der AQ Austria werde nun wieder in das Akkreditierungsverfahren einsteigen. Wie lange dieses dauere, sei offen. Mehrere Monate werden es laut Petersen aber wohl sein. Bis dahin verfüge der Studiengang wieder über die alte Akkreditierung.
Ursprünglich hatte die Freud-Uni ein Brückenjahr geplant, das in Form von Lehrgängen an der SFU angeboten werden sollte. Diese Studienleistungen sollten dann im Fall einer Reakkreditierung des Masters angerechnet werden können. Nunmehr geht man in der Aussendung davon aus, auch im Herbst einen Master-Studiengang anbieten zu können. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zeigte sich in einer der APA übermittelten Stellungnahme jedenfalls zufrieden: „Wir freuen uns für die Sigmund-Freud-Universität und vor allem auch für die Studierenden, dass nun alle Unsicherheiten beseitigt sind und sie ihr Studium fortsetzen und beenden können.“