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Gesundheitsreform

Treffen zwischen Ärztekammer-Präsident und Rauch am Freitag

Im Streit zwischen Ärztekammer und Regierung um die Gesundheitsreform ist nun ein Gesprächstermin zwischen den Konfliktparteien angesetzt. Für Freitag steht ein Treffen von Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) auf dem Programm, hieß es am Donnerstag aus Kammer und Ministerium. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zeigte sich am Donnerstag optimistisch, er sprach von „robusten“ Verhandlungen, diese seien aber auf „gutem Weg“.

red/Agenturen

Inhaltlich wollte man am Donnerstag in Ministerium und Kammer den Stand der Dinge nicht weiter kommentieren. Seitens Rauchs hieß es lediglich, er lade „die Ärztekammer ein, den einseitig ausgerufenen Kriegszustand zu beenden“. Neben dem Treffen mit Rauch seien auch weitere Gespräche geplant, hieß es aus der Ärztekammer - hier sei aber Stillschweigen vereinbart worden.

Die Ärztekammer, die gegen die von Bund, Ländern und Sozialversicherung geplante Gesundheitsreform Sturm läuft, hatte zuletzt ja auch eine Kündigung des Gesamtvertrags mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in den Raum gestellt. Erst am Mittwochnachmittag wurde in einer Kuriensitzung ein Memorandum verabschiedet, in dem es wörtlich heißt: „Die Anwesenden kommen einvernehmlich überein, für den Fall der Gesetzwerdung dieser Bestimmungen die Beendigung der bestehenden Gesamtverträge mit der ÖGK in die Wege zu leiten.“ Auch gab die Kammer weitere Finanzmittel für eine „Informationskampagne“ frei.

Grund für die Proteste der Ärztekammer ist unter anderem die Sorge um eine Entmachtung, vor allem bei der Vergabe der Kassenstellen und bezüglich der Aushandlung des Gesamtvertrags. Ein Dorn im Auge ist den Ärzte-Vertretern u.a. auch die geplante Pflicht zur Wirkstoff- statt Arzneimittelverschreibung - die Kammer sieht dadurch die Patientensicherheit gefährdet. Verärgert ist man bei der Standesvertretung auch darüber, dass die Reformpläne lange geheim gehalten wurden und seitens Rauchs auch keine Begutachtung geplant ist. Steinhart kritisierte am Mittwoch in diesem Zusammenhang erneut den Minister: Dessen Vorgehen sei eine „ziemliche Breitseite und eine Aufkündigung der Sozialpartnerschaft“.

Kanzler zeigt sich „zuversichtlich“

Bereits kommende Woche soll laut den Plänen des Gesundheitsministers das auch von ÖVP-Regierungsseite unterstützte Reformvorhaben den Ministerrat passieren und als Regierungsvorlage im Nationalrat eingebracht werden. Parallel zum Finanzausgleich soll es dann noch im Dezember beschlossen werden.

Bundeskanzler Nehammer äußerte sich bei einem Medientermin im Tiroler Kundl zu den laufenden Verhandlungen. Diese bezeichnete er als „robust“, aber auf einem „guten Weg“. Verständnis zeigte er dabei für die Position der Ärztekammer: „Bei Verhandlungen agiert eben jeder in seinen Rollen und Standesvertreter ganz besonders“, sagte er im Rahmen seines Besuchs beim Generika-Hersteller Sandoz - und gab sich diplomatisch: „Als Bundeskanzler ist man gut beraten, zur Verfügung zu stehen und eine Brücke anzubieten, wenn es Kommunikationsherausforderungen gibt.“ Letzten Endes sei das, was derzeit passiere und was die Unstimmigkeiten mit der Ärztekammer betreffe, „normal“. „Das ist bei jedem Verhandlungsprozess so, wenn etwas finalisiert wird“, erklärte Nehammer. Er sei jedenfalls zuversichtlich, „dass wir gut abschließen“.

Das gelte im übrigen nicht nur für die Gesundheitsreform, die im Rahmen des Finanzausgleichs beschlossen werden soll, sondern ganz generell für die Verhandlungen beim Finanzausgleich, so Nehammer. „Es gibt sehr viele komplexe Themen, wie Kinderbetreuung oder ganz generell Infrastruktur“, sagte der Bundeskanzler.

Kündigungsfrist für Gesamtvertrag: Drei Monate zum Kalenderhalbjahr

Seitens der Gesundheitskasse (ÖGK) hieß es am Donnerstag, eine Kündigung des Gesamtvertrags würde frühestens Ende 2024 in Kraft treten. Die Gesamtverträge müssten dazu von den regionalen Ärztekammern jeweils für ihr Bundesland gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt laut ÖGK drei Monate zum Kalenderhalbjahr. Nächstmöglicher Termin für die Wirksamkeit einer Kündigung wäre somit der 30. Juni 2024 - die Ärztekammern müssten dafür die Kündigung bis spätestens 31. März der ÖGK übermitteln. Allerdings gibt es laut Kasse in der Folge die Möglichkeit, die Bundesschiedskommission (BSK) einzuschalten. Dieser Antrag würde bewirken, dass der aufgekündigte Gesamtvertrag bis zur Entscheidung der BSK weiterhin unverändert in Geltung bleibt. Damit würde es realistischer Weise frühestens zum Jahresende 2024 zu einer Kündigung und damit einem vertragslosen Zustand kommen, so die ÖGK.

Sollte es soweit kommen, dann würden Krankenversicherte und deren Angehörige die Vertragsärzte nicht mehr mit e-Card ohne Kosten in Anspruch nehmen können, sondern müssten für die Behandlungen bezahlen. Das Prinzip wäre das gleiche wie jetzt schon bei einem Wahlarzt-Besuch: Patient:innen zahlen das Honorar und bekommen auf Antrag 80 Prozent des Vertragstarifes für die in Anspruch genommene Leistung ersetzt (was aber in der Regel nicht 80 Prozent des bezahlten Betrages entspricht).