Transplantiert wurden 2021 insgesamt 662 Organe in Österreich transplantiert, in der Reihenfolge der Häufigkeit handelte es sich dabei um die Organe Niere (306), Leber (159), Lunge (123), Herz (59), Bauchspeicheldrüse (14) und Dünndarm (1). Solange man sich nicht in das Widerspruchsregister einträgt, das die Entnahme von Organen bei hirntoten Personen verbietet, ist man hierzulande automatisch Organspender. Ende 2021 waren 55.972 Personen im Widerspruchsregister eingetragen, 46.230 davon haben ihren Wohnsitz in Österreich. In den Spitälern müssen die Widerspruchsregister gesetzlich vor einer potentiellen Organentnahme abgefragt werden.
In Deutschland ist die Regelung zur Organspende eine andere: Hier gilt die Zustimmungsregelung. Erst dann, wenn die betreffende Person vorab explizit einer Organspende nach dem Tod zugestimmt hat und einen Organspendeausweis ausgefüllt hat, ist sie auch erlaubt. „Dass immer mehr Menschen einen solchen Ausweis mit sich tragen, ist vor allem für diejenigen, die auf eine lebensrettende Spende angewiesen sind, ein gutes Zeichen“, erklärte TK-Vorstandschef Jens Baas. Er verwies aber auch auf Vorteile für Angehörige und andere den Spendern nahestehende Menschen. Diesen würden bei Vorlage eines ausgefüllten Ausweises, der die Wünsche der Betroffenen eindeutig festhalte, „in einer schwierigen Situation entlastet“.
Der Erhebung zufolge vermerkten 92 Prozent der Besitzer eines Ausweises in dem Dokument, nach ihrem Tod spenden zu wollen. Wie aus der Umfrage weiter hervorgeht, sind insgesamt 76 Prozent der Menschen in Deutschland prinzipiell bereit, Organe nach ihrem Tod zu spenden. Befragt wurden 1400 Menschen.