Gesundheitstelematikgesetz

Dem Bundesverband „Lebenswelt Heim“ fehlt Barrierefreiheit

Der Bundesverband „Lebenswelt Heim“ kritisiert fehlende Barrierefreiheit beim Gesundheitstelematikgesetz. Dieses regelt wie die Identifikation von Patient:innen zu erfolgen hat, die ein elektronisches Rezept einlösen möchten. Während der Pandemie wurde eine Sonderregelung getroffen, die nun am 30. Juni ausläuft. Das bedeutet, dass sich Personen ab 1. Juli beim Einlösen von e-Rezepten in der Apotheke entweder mit ihrer E-Card, mittels App oder elektronischem Code ausweisen müssen.

red/Agenturen

„Vergessen“ habe man dabei auf ältere Menschen, heißt es in einer Aussendung. Wenn die Ärzt:innen nun keine Papierrezepte mehr ausdrucken, sei es für jene, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, beinahe unmöglich, ein Rezept in der Apotheke einzulösen. „Überall, wo ein Mensch darauf angewiesen ist, dass jemand stellvertretend für ihn ein Medikament abholt, stoßen wir auf große Probleme“, kritisiert Martin König, Vizepräsident von „Lebenswelt Heim“. Viele ältere Menschen besitzen kein Smartphone und würden demnach die digitalen Lösungen wie die meineSV-App oder die elektronische ID nicht nutzen.

Besonders schwierig sei es jedoch in Pflegeheimen: „Den Heimen bleibt dann in Wirklichkeit nichts anderes übrig, als die e-Cards der Bewohner und Bewohnerinnen in eine Schuhschachtel zu packen und jemanden aus dem Team damit in die Apotheke zu schicken. Das ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht zumutbar, das verschlingt Personalressourcen, die wir nicht haben und das widerspricht in jeglicher Hinsicht dem Datenschutz. Es braucht jetzt dringend eine Lösung“, fordert er.

Der „Lebenswelt Heim“-Bundesverband ist ein gemeinnütziger Verein, der seit 1994 acht Landesorganisationen mit ca. 650 Einrichtungen der stationären Altenpflege mit insgesamt rund 40.000 MitarbeiterInnen unter seinem Dach verbindet. Auf europäischer Ebene ist er Mitglied des European Ageing Network (EAN).

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