32-Jähriger verurteilt

Handel mit falschen Corona-Impfnachweisen

Einem 32-Jährigen (richtig), der falsche Covid-19-Impfnachweise hergestellt und damit einen schwunghaften Handel aufgezogen hatte, ist am Dienstag am Bezirksgericht Meidling ein kurzer Prozess gemacht worden. 50 Fakten mit weit mehr als 100 Abnehmern, darunter ein ehemaliger Spitzenpolitiker der FPÖ, umfasste die Anklage. Wegen Fälschung eines Beweismittels, Urkundenfälschung und Körperverletzung wurde der Angeklagte zu acht Monaten, davon sechs bedingt, verurteilt.

red/Agenturen

Der Mann war beim Arbeiter Samariter Bund Österreich (ASBÖ) angestellt und wurde in der Impfstraße im Austria Center Vienna (ACV) eingesetzt. Er soll von September 2021 bis Ende Jänner 2022 mit Stempeln des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien sowie des ACV versehene Badges in Blanko-Impfpässe geklebt und die vorgeblichen Impfungen auch elektronisch vermerkt haben. Die gefälschten Impfpässe hat er den Ermittlungen zufolge um 550 bis 650 Euro verkauft. Der u.a. wegen Betrugs Vorbestrafte flog auf und saß monatelang in U-Haft, aus der ihn sein Verteidiger Philipp Wolm rausboxen konnte.

Vor Gericht bekannte sich der 32-Jährige vollständig schuldig, auch die Misshandlung seiner Ex-Freundin gab er zu. Allerdings verweigerte er ansonsten jede Stellungnahme. Der Richter wertete dies und die damit einhergehende Abkürzung des Verfahrens als mildernd, erschwerend fielen jedoch u.a. die Vielzahl an Fakten sowie der rasche Rückfall nach der letzten Verurteilung ins Gewicht. Durch die Anrechnung der Vorhaft muss der Mann nicht hinter Gitter, sich jedoch die nächsten drei Jahre wohlverhalten. Der derzeit Arbeitslose nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, weshalb es noch nicht rechtskräftig ist.

Einverstanden war die Anklägerin hingegen mit einer Diversion für eine mitangeklagte 56-Jährige. Ihr wurde vorgeworfen, dem 32-Jährigen einige Abnehmer vermittelt, Treffen mit diesen arrangiert und die Käufer teilweise sogar bewirtet zu haben. In einigen Fällen soll sie das Geld entgegen genommen und an den Hauptangeklagten weitergeleitet haben. Sie muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.