Glyphosat: EFSA-Risikobewertung soll Weg zur Neuzulassung ebnen

Glyphosat, das ebenso umstrittene wie meisteingesetzte Pflanzenschutzmittel, rückt am morgigen Donnerstag seiner möglichen Neuzulassung in der EU einen Schritt näher. Im Mai 2022 stockte das Wiedergenehmigungsverfahren, denn die dafür notwendige Risikobewertung kam nur von der EU-Agentur für Chemie ECHA, jene der Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA wurde auf 2023 verschoben.

red/Agenturen

Enorme Mengen an noch zu prüfenden Daten waren laut EFSA der Grund dafür, nun sollte morgen, Donnerstag, das daraus resultierende Ergebnis präsentiert werden - die Voraussetzung für die Neuzulassung des Unkrautvernichtungsmittels, die dann für 15 Jahre gilt. Umstritten ist Glyphosat spätestens seit die WHO-Krebsforschungsagentur IARC den Unkrautvernichter 2015 - im Gegensatz zu anderen Behörden - als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen eingestuft hat - NGOs wie Global 2000 traten seither für ein Glyphosatverbot ein, es folgten Milliardenklagen in den USA.

Hersteller Bayer widerspricht dieser Einschätzung trotzdem und betont, dass die Produkte bei vorschriftsgemäßer Anwendung ungefährlich seien. Das Mittel wird unter dem Handelsnamen Roundup jedenfalls seit 1974 verwendet, auch in Österreich, wo 2021 ein Teilverbot ausgesprochen wurde.

Behörde „vermittelt Inkompetenz“

Die vorige Zulassung von Glyphosat war eigentlich auf den 16. Dezember 2022 begrenzt, nachdem aber im Mai desselben Jahres nur die ECHA lieferte, entschied sich die EU-Kommission für eine befristete Zulassung bis zum 15. Dezember 2023. „Eine Behörde, die außerstande ist, ein Zulassungsverfahren innerhalb von drei Jahren abzuwickeln, vermittelt den Eindruck von Inkompetenz“, kritisierte damals Helmut Burtscher-Schaden, der Umweltchemiker der NGO Global 2000. Denn Anfang Dezember 2019 stellte Erzeuger Bayer gemeinsam mit dem Zusammenschluss weiterer Pflanzenschutzmittelhersteller Glyphosate Renewal Group (GRG) fristgerecht einen Antrag auf Wiederzulassung ein.

Laut GRG wurde im Juni 2022 durch die designierten Mitgliedstaaten Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden ein Entwurf des Renewal Assessment Report (dRAR) mit der Bewertung veröffentlicht, dass Glyphosat die Zulassungskriterien erfüllt. Weder sei es krebserregend oder erbgutverändernd, noch gebe es ein akutes oder chronisches Gesundheitsrisiko für den Verbraucher.

Österreich: Teilverbot seit 2021

Mit der EFSA-Bewertung ist nun der Weg für die nächsten Schritte frei, demnach folgt im Laufe des zweiten Halbjahrs, aber spätestens sechs Monate nach der EFSA-Einstufung ein Vorschlag der EU-Kommission an die EU-Mitglieder - bis zum Jahresende gilt es dann im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) eine Mehrheit dafür oder dagegen zu finden - idealerweise sollte die endgültige Entscheidung für eine Wiederzulassung vor dem Auslaufen der befristeten Verlängerung bis zum 15. Dezember 2023 erfolgt sein.

In Österreich beschloss der Nationalrat im Frühjahr 2021 einstimmig ein Teilverbot von Glyphosat. An sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung oder Gesundheitseinrichtungen darf es nicht mehr eingesetzt werden. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. In der Landwirtschaft, in der es bei weitem am häufigsten zum Einsatz kommt, bleibt es aber weiter erlaubt.

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