Frankreich will das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufnehmen

Frankreich will das Recht auf Abtreibung künftig in der Verfassung verankern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf werde dem Ministerrat bis Ende des Jahres vorgelegt, sodass „im Jahr 2024 die Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar sein wird“, schrieb Präsident Emmanuel Macron am Sonntag in Onlinenetzwerken.

red/Agenturen

Die Ankündigung folgte auf ein Versprechen, das Macron bereits am 8. März, dem Internationalen Frauentag, als Reaktion auf die Entwicklungen in den USA gegeben hatte. Dort hatte der Oberste Gerichtshof im Juni 2022 das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt.

In Frankreich ist das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch derzeit in einem einfachen Gesetz aus dem Jahr 1975 verankert. Eine Aufnahme in die Verfassung würde es nach Ansicht der Befürworter erschweren, dieses Recht einzuschränken oder abzuschaffen. Für eine Verfassungsänderung ist in Frankreich entweder eine Volksabstimmung oder die Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder beider Parlamentskammern notwendig.

In einer Meinungsumfrage vom November 2022 hatten sich fast neun von zehn der befragten Franzosen dafür ausgesprochen, das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen. Nach Angaben der Regierung wurden in Frankreich im vergangenen Jahr 234.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.