ÖÄK warnt: Qualitätskontrolle der ärztlichen Ausbildungsstätten findet nicht mehr statt
Seit knapp 100 Tagen sind die Bundesländer für die Qualitätskontrolle der Ärzteausbildung in den heimischen Spitälern zuständig - eine Kompetenz, die ihnen durch eine Änderung im Ärztegesetz gegeben und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) entzogen wurde. Seither hat allerdings keine einzige Visitation in einer Ausbildungsstätte stattgefunden, erklärt Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer Harald Mayer in einer Aussendung.